Seit 4. Mai 2026 ist die AfD im Gemeinderat des Marktes Allersberg vertreten.
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Dienstag, 19. Mai 2026

Gemeindeordnung (GO), Sitzungsordnung: Medienvertreter sind Besucher

"Unsere" Medienvertreter von Hilpoltsteiner Kurier und Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung nehmen sich regelmäßig heraus sich im Gremium-Bereich zu platzieren.

Fakt ist: Sie werden als Besucher gewertet, dürfen sich also nur im Besucherbereich, im Falle des Sitzungssaals in Allersberg, zwischen Eingangstür und hinter dem Gremium, aufhalten.

Was Sie mir gegenüber als ahnungslose "Journalisten" bestritten. Auch dem Bürgermeister schien dies nicht bekannt zu sein, er wertete damit diese Herrschaften zu Gremiummitglieder auf. 

Zitat: "Das haben wir schon immer so gemacht". Das macht es den Medienvertretern einfach Gespräche zwischen den Ratsmitgliedern mitzuhören und für sich auszuwerten, dabei ist deren Anwesenheit im Sitzungssaal eindeutig geregelt. Auch ein Bürgermeister kann die Gemeindeordnung nicht zu Gunsten von Medienvertretern aushebeln, nur weil es "schon immer so war".

Während öffentlicher Sitzungen haben Medienvertreter und die Öffentlichkeit Zutritt zum Sitzungssaal, nicht jedoch zum eigentlichen Gremiumbereich. Sie dürfen sich im Besucherbereich aufhalten, aber nicht im Bereich der beschlussfassenden Mitglieder sitzen.

Die Aussage, dass Medienvertreter im Besucherbereich Platz nehmen, ist eine logische und praktische Umsetzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aus Art.  52 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).

Art. 52 Abs. 4 GO verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen Sitzungen in einem "der Allgemeinheit zugänglichen Raum" abzuhalten.  Dieser Raum ist der Sitzungssaal.

Die klare Trennung in Gremium (für gewählte Mitglieder) und Besucherbereich (für die Öffentlichkeit) ist eine organisatorische Notwendigkeit, die aus dem Gesetz folgt.  Der BayVGH hat in seiner Rechtsprechung (z. B. Az. 4 CE 21.601) bestätigt, dass aus Art. 52 GO ein subjektives Recht des Einzelnen auf Zugang als Besucher folgt. 

Der Begriff "Besucher" schließt Medienvertreter ein.

Und wenn wir schon dabei sind was Medienvertreter dürfen und was nicht: Ton- und Bildaufnahmen von Teilnehmer dürfen nur mit deren Einwilligung erfolgen.
Ein bloßes "Bleibens stehen wir machen noch Fotos" reicht nicht.

Anmerkung: Die Gemeindeordnung ist keine Lektüre mit lustigen Anekdoten, keine Kann-Verordnung mit Auslegungsfreiheit, sie ist für Gemeindevertreter ein Muss. Erschreckend, daß Verwaltungsmitarbeiter die nicht mal kennen oder sie missachten damit man der Presse Vorteile einräumen kann.