Seit 4. Mai 2026 ist die AfD im Gemeinderat des Marktes Allersberg vertreten.
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Sonntag, 31. Mai 2026

Gelebte Diskriminierung: "Alle dürfen abstimmen nur die AfD nicht"

In der Gemeinderatsitzung am 18. Mai 2026 reichte Herr Zurwesten, CSU, einen Antrag ein für dessen Abstimmung er der AfD Fraktion das Stimmrecht entzog. 

Der eigentliche Skandal dabei ist die Tatsache, daß Bürgermeister Horndasch diesen Antrag annahm und zur Abstimmung stellte und dieser auch vom Gemeinderat angenommen wurde.

Die Gemeindeordnung, die jedem Mitglied des Gremiums vorliegt und gerade der Vorstand und die Fraktionsvorsitzenden müssten auch wissen was drin steht, sieht folgendes vor:

Ein solcher Antrag müsste bereits bei der Zulassung durch den Bürgermeister oder den Sitzungsvorstand abgelehnt werden, da er gegen zwingende verfahrensrechtliche Vorschriften verstößt. 

Der Grundsatz der **Gleichheit aller Gemeinderatsmitglieder** ist durch so ein Verhalten verletzt. Die Geschäftsordnungen der Räte sehen keine Möglichkeit vor, einzelnen Abgeordneten aufgrund ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit das Stimmrecht zu entziehen.

Jedes gewählte Gemeinderatsmitglied hat das Recht, an Beratungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und abzustimmen. Dies ist ein grundlegendes Verfahrensrecht, das nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Fraktionsantrag eingeschränkt werden kann.

Ein solcher Vorgang ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Kommunalrecht.

Der Beschluss existiert rechtlich nicht. Er erzeugt keine Rechte oder Pflichten. Die Stimmen der ausgeschlossenen Partei hätten mitgezählt werden müssen; fehlt deren Stimme für die Mehrheit, gilt der Antrag als abgelehnt.

Die ausgeschlossene Fraktion kann den Beschluss beim **Verwaltungsgericht** anfechten. Das Gericht wird die Nichtigkeit feststellen. Da der Beschluss jedoch faktisch schon „vollzogen“ wurde (durch die Diskriminierung in der Sitzung), dient die Klage vor allem der Feststellung des Rechtsbruchs und der Rehabilitation.

Da stellt sich die Frage: Wie steht es um Eignung eines zur Neutralität verpflichteten Bürgermeister dieses Amt im Sinne der Bürger auszuführen, wenn er ganz offen Diskriminierung zulässt und den AfD Wählern, vertreten durch die Fraktion, das Stimmrecht entzieht und einen Rechtsbruch begeht?

Was geht in den Köpfen der anderen Gemeinderatsmitgliedern vor die so etwas mittragen? Bei einigen kann man davon ausgehen, daß sie sich persönliche Vorteile davon versprachen, andere sind so sehr ideologisch verpeilt, daß ihnen jedes Mittel recht ist um politische Gegner mundtot zu machen.

Ist das die neu definierte Demokratie? Haben Hinterzimmerabsprachen das Rathaus nie verlassen und werden auch weiterhin für Postengeschachere genutzt?